Forderungsmanagement

für Architekten und beratende Ingenieure

Die aktuelle HOAI ist am 17.07.2013 in Kraft gesetzt worden. Viele Baurechtsexperten sehen durch die enthaltenen Änderungen die Gefahr, dass es zu Streitigkeiten bei der Auslegung der vom Architekten und Ingenieur geschuldeten Leistung und damit den Honoraren kommt.

Die bei einem Rechtsstreit auf den Planer zukommenden Kosten stellen für das Planungsbüro ein Risiko dar. Erst zahlt der Auftraggeber das Honorar nicht und zusätzlich sind die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung vom Planungsbüro vorzustrecken. Bei einer Honorarklage von 100.000,00 EUR können so zusätzlich 20.000,00 EUR Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenkosten,..) entstehen.

Diese müssen dann ggf. über Jahre vorgestreckt werden, da die Prozesse in der Regel sehr lange dauern.

Zusätzlich kann dann das Risiko bestehen, dass der Rechtsstreit zwar gewonnen wird, aber die Durchsetzung der Forderung durch Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers aussichtslos ist.

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, durch ein Forderungsmanagement dieses Risiko zu verringern. Es handelt sich um ein Bausteinprinzip, mit dem der Versicherungsumfang individuell gestaltet werden kann.

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